Häufige Fragen rund um die 24-Stunden-Pflege

Arbeiten die Betreuungskräfte 24 Stunden am Tag?  Was bedeutet es in der Praxis?

Nein, das ist weder tatsächlich noch rechtlich möglich! Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ hat sich in der Umgangssprache entwickelt und weist lediglich darauf hin, dass die Pflegekraft in den Haushalt der Pflegebedürftigen einzieht und damit Teil der häuslichen Gemeinschaft wird. Diese Form der Betreuung ermöglicht es, dass rund um die Uhr jemand für Sie da ist. Sie können also sichergehen, dass Sie im Notfall nicht alleine sind und ausreichend Zeit für die täglichen Pflege- und Betreuungsangelegenheiten bleibt. 24-Stunden-Pflege umfasst dabei sowohl die Grundpflege, z. B. die Körperhygiene, als auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Kochen oder Putzen. Grundsätzlich gilt das jeweilige Arbeitsrecht des Landes, aus dem die Betreuungskraft entsendet wurde. Innerhalb Deutschlands gilt dann ergänzend auch das Deutsche Arbeitsrecht – vor allem in Bezug auf die Mindestanforderungen zu Höchstarbeitszeiten und Mindestlohn. Die Freizeitgestaltung und Anwesenheitszeiten der Pflegekräfte werden immer in Absprache mit den Kunden und deren Möglichkeiten besprochen.

Ist das legal? Sind die Betreuungskräfte versichert?

Die Dienstleistungsfreiheit der EU ermöglicht es europäischen Dienstleistern ihre Angestellten ins europäische Ausland zu versenden. Dies bedeutet, dass die Betreuungskräfte in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Die Betreuungskräfte zahlen also ihre Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge in ihrem Heimatland. Der jeweilige Sozialversicherungsträger bescheinigt über die sogenannte A1-Bescheinigung, dass ein Arbeitsverhältnis nach geltendem nationalem Recht besteht. Der Sozialversicherungsträger meldet die Entsendung beim deutschen Sozialversicherungsträger und bestätigt das Arbeitsverhältnis im Ausland. Auf dieser Grundlage darf der ausländische Dienstleister vorübergehend, aber maximal zwei Jahre, Betreuer nach Deutschland entsenden, um Dienstleistungen zu erbringen. Sie schließen somit einen Dienstleistungsvertrag mit dem Unternehmen im europäischen Ausland – Sie sind also Auftraggeber.

Wird die 24-Stunden-Betreuung zuhause von der Pflegeversicherung gefördert?

Betreuungs- und Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen ihrer Pflegeversicherung. Ob Anspruch auf Pflegegeld oder andere Leistungen besteht, richtet sich nach dem Pflegegrad. In unserem Erstgespräch werden wir die entstehenden Kosten den Zuschüssen aus der Pflegeversicherung gegenüberstellen. Sie wissen von Beginn an, welche Leistung Sie für welchen Beitrag erhalten.

Ist die Beratung kostenlos?

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Kombination von 24 Stunden Pflege, ambulanter Pflege und Tagespflege. Gleichzeitig überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, ob alle Zuschüsse optimal genutzt werden. Wir informieren Sie in einem ausführlichen Informationsgespräch in aller Ruhe über unsere Vorgehensweise. Dieses Informationsgespräch ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Unterstützt Curanobis bei der Beantragung von Pflegegeldern?

Wir sagen Ihnen, welche Schritte Sie unternehmen müssen um die Ansprüche bei Ihrer Pflegekasse geltend zu machen. Wenn es erforderlich ist empfehlen wir Ihnen aus unserem Netzwerk eine kostenfreie Erstberatung bei einem Pflegeberater.

Wie erfolgt die Anreise der Betreuungskraft und die Betreuung während der Vertragsdauer?

Bei uns haben Sie von Anfang an und während der gesamten Vertragslaufzeit einen festen Ansprechpartner, der Ihre Betreuung koordiniert und an den Sie sich mit allen Anliegen zu Ihrer Betreuungssituation wenden können. Bei der Anreise Ihrer Betreuungsperson sind wir die Moderatoren, die Ihre Betreuungskraft bei Ihnen vorstellt. Wir klären in diesem gemeinsamen Gespräch alle wichtigen Dinge und Abläufe Ihrer Betreuung. Wir bleiben ständig in Kontakt mit Ihnen und der Betreuungskraft und erkundigen uns regelmäßig nach Ihrer Zufriedenheit in den Bereichen Grundpflege, Haushaltsführung, Kommunikation und soziale Betreuung. Dabei besuchen wir Sie regelmäßig persönlich, um nach dem Rechten zu schauen.

Welche Punkte sollte man bei der Auswahl eines Pflegeservice überprüfen?

  • Umfangreiche kostenfreie Beratung?
  • Kostentransparenz?
  • Lösungsorientiert?
  • Unterstützung in der Beantragung von Pflegegeldern?
  • Begleitete Anreise der Betreuungskraft?